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Der perfekte Buchhaltungsmonat: Ein Zeitplan

Viele Unternehmer lassen steuerliches Potenzial ungenutzt, weil sie umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, obwohl es sinnvoll wäre, zur Umsatzsteuer zu optieren.
Der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG eröffnet in vielen Fällen die Möglichkeit, Vorsteuer abzuziehen und damit die tatsächliche Steuerbelastung spürbar zu reduzieren.
In der Praxis geht es dabei meist um die Frage, wann Unternehmer zur Umsatzsteuer optieren sollten und welche Auswirkungen die Option nach § 9 UStG konkret hat.
Doch wann lohnt es sich, zu optieren und worauf kommt es in der Praxis wirklich an?

1. Was bedeutet Umsatzsteuer optieren nach § 9 UStG (einfach erklärt)?

Bestimmte Umsätze sind nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören zum Beispiel die Vermietung von Grundstücken oder bestimmte Finanzleistungen.
Das klingt zunächst vorteilhaft, hat aber einen entscheidenden Nachteil:
Ohne Umsatzsteuer entfällt in der Regel auch der Vorsteuerabzug.
Genau hier setzt § 9 UStG an.
Er ermöglicht es, freiwillig auf die Steuerbefreiung zu verzichten und zur Umsatzsteuer zu optieren.
Die Konsequenz:
Sie stellen Ihre Leistungen mit Umsatzsteuer in Rechnun

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